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Heimatortsgemeinschaft Kleinscheuern

   

Das Ziel des Vereins ist die Erhaltung, Pflege, Förderung und Sicherung des aus der Heimatgemeinde Kleinscheuern (Siebenbürgen, Rumänien) mitgebrachten Kulturerbes durch Förderung des  Zusammengehörigkeitsgefühls der Mitglieder untereinander, sowie mit der ehemaligen Heimatgemeinde.

Auf dieser Homepage wird Ihnen die siebenbürgische Kultur näher gebracht. Lernen Sie auf die faszinierende Geschichte und die traditionsreichen Gebräuche der Siebenbürger Sachsen kennen.

   




Neuigkeiten, Termine und Veranstaltungen

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Vereinsinformationen und Mitgliedschaft


Mitgliedschaft beantragen

Wollen Sie Mitglied bei der Heimatortsgemeinschaft Kleinscheuern werden? Wollen Sie mit 20,00 € (Ehepaare) bzw. 10,00 € (Alleinstehende) die Kultur und Tradition der Siebenbürger Sachsen unterstützen und halbjährlichen einen Heimatboten zugeschickt bekommen? Dann führen Sie bitte folgende Schritte aus:

  1. Herunterladen des Antrags als Word-Dokument oder Acrobat-Dokument
  2. Ausdrucken des Aufnahmeantrags
  3. Unterschreiben
  4. Dokument an folgende Adresse schicken:
    Martin Benning
    Wielandstr. 2
    89555 Steinheim
    Germany

 

Mitgliedsdaten ändern

Sind Sie umgezogen und/oder haben Sie eine neue Bankverbindung? Dann teilen Sie uns dies bitte mit. Führen Sie dazu bitte folgende Schritte aus:

  1. Ausfüllen des Änderungsantrags
  2. Herunterladen des Antrags als Word-Dokument oder Acrobat-Dokument
  3. Ausdrucken des Änderungsantrags
  4. Unterschreiben
  5. Dokument an folgende Adresse schicken:
    Martin Benning
    Wielandstr. 2
    89555 Steinheim
    Germany

 

Vereinssatzung

§ 1  Name, Sitz, Geschäftsjahr

Der Verein führt den Namen "Heimatortsgemeinschaft Kleinscheuern e.V." und hat seinen Sitz in Heidenheim / Brenz.

Der Verein ist in das Vereinsregister eingetragen.

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
 

§ 2  Zweck des Vereins

Der Verein dient der Erhaltung, Pflege, Förderung und Sicherung des aus der Heimatgemeinde mitgebrachten Kulturerbes durch:

  • Förderung des Zusammengehörigkeitsgefühls der Mitglieder untereinander, sowie mit der ehemaligen Heimatgemeinde.
  • Berichten über Sitten, Bräuche und Ereignisse aus der Ortsgeschichte der ehemaligen Heimatgemeinde.
  • Hilfestellung im Sinne der Nachbarhilfe bedürftigen Vereinsmitgliedern.

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Der Verein ist parteipolitisch, konfessionell und rassisch neutral und wird nach demokratischen Grundsätzen geführt.
 

§ 3  Mitgliedschaft

Mitglied des Vereins können auf Antrag alle ehemaligen Kleinscheuerner werden, sowie dieser Personengruppe nahestehende Personen, die die Ziele des Vereins unterstützen und die Satzung anerkennen.

Der Aufnahmeantrag muss schriftlich gestellt werden. Allgemein ist die Familienmitgliedschaft üblich. Jugendliche ab dem 18-ten Lebensjahr müssen einen eigenen Aufnahmeantrag stellen. Über eine Aufnahme entscheidet der Vorstand.
 

§ 4  Rechte und Pflichten der Mitglieder

Die Mitglieder haben das Recht, an der Mitgliederversammlung des Vereins teilzunehmen, Anträge einzubringen, zu wählen und in den Vorstand gewählt zu werden.

Die Mitglieder sind verpflichtet, die von der Mitgliederversammlung festgesetzten Beiträge zu entrichten.

Über den Beitragssatz hinaus können nach eigenem Ermessen Spenden übermittelt werden.

Mitglieder ab dem 75 Lebensjahr, Ehrenmitglieder, Jugendliche in Ausbildung oder beim Grundwehrdienst sind von der Beitragszahlung befreit.

Jedes Mitglied hat Anspruch auf den Heimatbrief "Kleinscheuerner Heimatbote"; bei Familienmitgliedschaft ein Exemplar pro Familie.

Jedes Mitglied verpflichtet sich, Vereinseigentum nicht mutwillig oder fahrlässig zu beschädigen oder zu zerstören (z.B. Ausstellungsstücke in der Heimatstube)
 

§ 5  Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss oder durch Auflösung des Vereins.

Der Austritt eines Mitglieds ist nur zum Ende eines Geschäftsjahres möglich. Die Austrittserklärung hat mindestens 3 Monate vorher schriftlich beim 1. Vorsitzenden einzugehen.

Ein Mitglied kann durch die Mitgliederversammlung ausgeschlossen werden wenn es ...

  • mit dem Jahresbeitrag trotz Mahnung mehr als 12 Monate im Rückstand ist,
  • Handlungen begeht, die dazu führen, den Verein oder dessen Mitglieder zu schädigen,
  • beleidigende, entstellende oder unwahre Äußerungen über den Verein, die Vereinsleitung oder die Mitglieder macht oder verbreitet oder in anderer Weise dem Ansehen des Vereins schadet,
  • durch ungebührliches Benehmen Versammlungen oder Veranstaltungen des Vereins stört oder grob verstößt gegen die Satzung des Vereins.

Mit Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen sämtliche erworbenen Rechte und Ansprüche am Verein. Eigentum des Vereins ist unverzüglich in einwandfreiem Zustand zurückzugeben.
 

§ 6  Ehrungen

  • Vereinsnadel in Bronze und Ehrenurkunde bei 15-jähriger Mitgliedschaft oder besondere Verdienste.
  • Vereinsnadel in Silber und Ehrenurkunde bei 25-jähriger Mitgliedschaft oder besondere Verdienste.
  • Vereinsnadel in Gold und Ehrenurkunde bei 35-jähriger Mitgliedschaft oder besondere Verdienste.
  • Ehrenmitgliedschaft bei 40-jähriger Mitgliedschaft oder besondere Verdienste
  • Vereins-Ehrenbrief bei 50-jähriger Mitgliedschaft
  • Vereins-Ehrenring bei 60-jähriger Mitgliedschaft

 

§ 7  Organe des Vereins

Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

Die Organe beschließen, soweit die Satzung nichts anderes bestimmt, in einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.

Mitglieder von Organen dürfen bei Beratungen und Entscheidungen über Angelegenheiten, die ihnen selbst unmittelbare Vor- oder Nachteile bringen könnten, nicht mitwirken.

Über Sitzungen der Organe ist vom Schriftführer eine Niederschrift zu fertigen, die sämtliche Beschlüsse enthalten muss. Sie ist vom Versammlungsleiter und vom Schriftführer zu unterzeichnen. Jedes Vereinsmitglied hat das Recht, die Niederschrift einzusehen.
 

§ 8  Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung findet in 2-jährigem Turnus statt. Sie wird vom Vorsitzenden oder bei dessen Verhinderung von dessen Stellvertreter einberufen. Die Bekanntmachung erfolgt über den "Kleinscheuerner Heimatboten".

Anträge an die Mitgliederversammlung sind bis spätestens 4 Wochen vor ihrer Durchführung schriftlich an den Vorsitzenden zu richten.

Der Vorstand kann bei Bedarf eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Die Einladung zur außerordentlichen Mitgliederversammlung hat mit einer Frist von 8 Wochen zu erfolgen. Er muss dieses tun, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder dies unter Angabe der Gründe schriftlich fordern.

Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig.

Die Mitgliederversammlung ist zuständig für:

  • Entgegennahme der Geschäfts- und Kassenberichte
  • Entlastung des Vorstandes
  • Festsetzung des Mitgliederbeitrags
  • Wahl des Vorstandes und der Kassenprüfer
  • Änderung der Satzung
  • Ausschlüsse von Vereinsmitgliedern
  • Auflösung des Vereins

Eine Satzungsänderung oder die Auflösung des Vereins kann nur mit einer Mehrheit von drei Viertel der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden.
 

§ 9  Der Vorstand

Der Vorstand setzt sich zusammen aus ...

  • dem Vorsitzenden,
  • dem ersten Stellvertreter,
  • dem zweiten Stellvertreter,
  • dem Schriftführer,
  • dem Kassenwart,
  • dem Buchhalter und Inventarverwalter,
  • dem Jugendvertreter.

Der Vorstand wird auf vier Jahre durch die Mitgliederversammlung gewählt. Die Wahl wird durch Abgabe von Stimmzetteln durchgeführt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das los. Wenn kein Mitglied widerspricht, kann durch Zuruf gewählt werden. Wiederwahl ist zulässig.

Der Vorstand wird vom Vorstandsvorsitzenden, bei dessen Verhinderung von seinem Stellvertreter, einberufen. Er muss einberufen werden, wenn dies die Mehrheit der Vorstandsmitglieder beantragt. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn ein Drittel der Vorstandsmitglieder anwesend sind.

Der Vorstand beschließt über alle Angelegenheiten, soweit die Satzung nicht auf die Mitgliederversammlung verweist.

Vorstand im Sinne von § 26 BGB sind der Vorstandsvorsitzende und die zwei stellvertretende Vorsitzende. Sie sind jeder für sich allein vertretungsberechtigt.

Der Vorstand ist ehrenamtlich tätig, es dürfen nur Aufwendungen ersetzt werden.

Der Vorstand erledigt alle Tätigkeiten betreffend die Vereinsführung. Bei besonderen Aufgaben ist er befugt Ausschüsse zu bilden.
 

§ 10  Kassenwesen

Die Kassengeschäfte erledigt der Kassier. Er ist berechtigt, Zahlungen für den Verein anzunehmen, Zahlungen zu leisten, sowie alle zur Kassenführung nötigen Schriftstücke zu unterzeichnen.

Der Kassier fertigt zum Abschluss jedes Geschäftsjahres einen Kassenbericht, welcher dem Vorstand vorzulegen ist und alle zwei Jahre der Mitgliederversammlung, zur Anerkennung und Entlastung.

Zwei von der Mitgliederversammlung gewählten Kassenprüfer haben die Kassenführung zu prüfen und der Mitgliederversammlung zu berichten. Die Kassenprüfer haben das Recht, auch während des Jahres Kassenprüfungen durchzuführen. Die Kassenprüfer werden wie der Vorstand für 4 Jahre von der Mitgliederversammlung gewählt.

Überschüsse oder Fehlbeträge werden auf das neue Geschäftsjahr übertragen.
 

§ 11  Der Heimatbrief

Der Herausgeber des Heimatbriefes ist die Heimatortsgemeinschaft Kleinscheuern. Diese Publikation erscheint einmal bis zweimal jährlich und dient der Verwirklichung der aus §2 dieser Satzung abgeleiteten Aufgaben. Verantwortlich für die Publikation ist der Vorstand.

Der Heimatbrief trägt den Namen "Kleinscheuerner Heimatbote".
 

§ 12  Auflösung

Der Verein "Heimatortsgemeinschaft Kleinscheuern e.V." gilt als aufgelöst, wenn in einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung eine 2/3 Mehrheit der Anwesenden die Auflösung beschließt.

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke ist das Vereinsvermögen zu steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden (z.B. Schenkung an kulturelle oder soziale Einrichtungen)

Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamts ausgeführt werden.

Die Liquidation erfolgt durch die zum Zeitpunkt des Auflösungsbeschlusses amtierenden Vorstandsmitglieder.
 

§ 13  Inkrafttreten der Satzung

Die Satzung tritt nach ihrer Annahme durch die Mitgliederversammlung in Kraft.

Vorstehende Satzung der "Heimatortsgemeinschaft Kleinscheuern e.V." ist am 5.10.2002 von der ordentlichen Mitgliederversammlung rechtsgültig beschlossen worden. Damit verliert die Satzung vom 02.05.1992 ihre Gültigkeit.

 

Vorstandsmitglieder

 

Vorstandsvorsitzender: Martin Benning
Wielandstr. 2
89555 Steinheim
Tel: 07329-7185
E-Mail
 
1. Stellvertreter: Michael Roth
Flamenweg 18
89522 Heidenheim
Tel: 07321-353027
E-Mail
 
2. Stellvertreterin (Kulturreferat) Heidi Städter
Talstr. 46
89518 Heidenheim
Tel: 07321-45928      
E-Mail
 
Mitgliederverwaltung: Brigitte Hutter
Eichenweg 9
89555 Steinheim
Tel: 07329-921067
E-Mail
 
Redaktion Heimatbote: Gerti Dengel
Heiderfeldstr. 13
89555 Steinheim
Tel: 07329-1722  
E-Mail
 
Kassenwärtin: Adelheid Schenker
Pfarrer-Fuchs-Weg 10
89537 Giengen
E-Mail
 
Schriftführerin: Edith Tasholli
Hellensteinstr. 12
89555 Steinheim
Tel: 01577-3470886
E-Mail
 
Frauenreferentin: Renate Rill
Römerstr. 12
89522 Heidenheim
Tel: 07321-353030
E-Mail
 
   
Rechnungsprüferin: Christine Reisenauer
Schloßstr. 79
89518 Heidenheim
Tel:07321-42273
E-Mail
 
Rechnungsprüfer: Christian Rill
Mähderweg 19
89555 Steinheim
E-Mail
   
Ehrenvorsitzender: Stefan Schuster
Donauschwabenstr. 8
89555 Steinheim
Tel: 07329-5825
E-Mail
 

 

Der Heimatbote

Der Kleinscheuerner Heimatbote wird halbjährlich kostenlos an Vereinsmitglieder versendet. In diesem Magazin werden vereinsinterne Neuigkeiten, Geschichten ehemaliger Dorfbewohner und Berichte über Traditionen und Veranstaltungen veröffentlicht.

Wenn Sie bestimmte Ausgaben zugeschickt bekommen möchten, wenden Sie sich bitte an den Vereinsvorstand.

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